SARS-CoV-2019 Information

Liebe Patient:innen,

als Erbringer von medizinisch notwendigen Behandlungen sind wir aktuell nicht von 2/3G+-Maßnahmen betroffen.

Gemäß Infektionsschutzgesetz vom 24.11.21 dürfen die Praxisräume aber nur von Patient:innen sowie notwendigen Begleitpersonen (Erziehungsbrechtigte, Betreuende, o.ä.) betreten werden.
Nicht notwendige Begleitpersonen dürfen die Praxis nur mit tagesaktuellem negativem Coronatest betreten. Ein eventueller Impf-/Genesenennachweis ist nicht ausreichend.

Aktuell gilt an allen Praxisstandorten Warnstufe 2, d.h. es muss vor dem Betreten der Praxis eine FFP2 Maske aufgesetzt werden (ab 15 Jahren).


– Wenn Sie Erkältungssymptome haben, kommen Sie bitte NICHT in die Praxis
– Spätestens vor der Praxis (besser vor dem Haus) bedecken Sie bitte Mund und Nase
+ Kinder und Jugendliche von 6 bis 15 Jahren dürfen auch weiterhin Mund-Nasen-Bedeckungen aus Textil tragen
+ Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
– Halten Sie Abstand, es stehen Ihnen 2 Wartezimmer zur Verfügung
– Mittags schließen wir weiterhin eine Stunde lang für eine Grundreinigung
– Bitte sehen Sie davon ab, nicht unbedingt nötige Begleitungen mitzubringen
– Vermeiden Sie es, mehr als 10 Minuten vor Ihrem Termin in der Praxis zu sein.

Bleiben Sie gesund!

Ihre Chiropraktoren Heinemeier & Schmidt