Kassen

Auf dieser Seite informieren Sie über den aktuellen Stand bzgl. der Erstattung unserer Behandlungen durch gesetzliche Krankenkassen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse, wie unsere Rechnungen erstattbar sind. (Stand 01.01.2021)

Kassenerstattung

AOK Niedersachsen: 80 % der Rechnung bis zu 500 € jährlich
AOK NordWest: 80 % der Rechnung bis zu 500 € jährlich
AOK Sachsen-Anhalt: 4 Mal maximal 60 € jährlich
atlas BKK ahlmann: 80 % der Rechnung, maximal 65 €, 6 Behandlungen jährlich
BKK24: 35 € Erstbehandlung, 25 € Folgebehandlung, maximal 6 Behandlungen jährlich
BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER: Maximal 50 € pro Behandlung und 3 Behandlungen jährlich
IKK classic: Erstattung im Rahmen des Gesundheitskontos (150 € jährlich)
IKK SüdWest: Erstattung im Rahmen des Gesundheitskontos 30 € pro Behandlung, 5 Behandlungen jährlich
SBK (Siemens-Betriebskrankenkasse): Erstattung im Rahmen der Osteopathieerstattung (maximal 6 Mal 30 € jährlich)
Securvita BKK: Maximal 6 Mal jährlich. Pro Quartal maximal eine ärztliche Verordnung mit maximal 3 Behandlungen
VW Unterstützungskasse: Erstattet chiropraktische Leistungen gemäß Versicherungsbedingungen.

 

Keine Kassenerstattung

Die Techniker (TK): Seit 16.10.2020 erfolgt keine Erstattung mehr.

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Hervorragende Behandlung, beste Beratung, gesamtes Team freundlich und kompetent. Alles in allem die beste chiropraktische Praxis, die ich je kennengelernt habe.

Patient:in über 50 Jahre